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Gehaltsangabe in der Stellenanzeige: Pflicht oder nicht?

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für dich als Bewerber ändert, ab wann sie in Deutschland greift und wie du eine fehlende Gehaltsspanne schon heute nutzt.

Noch nicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt zwar, dass Arbeitgeber dir vor dem Gespräch das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne nennen, doch Deutschland hat die Frist vom 7. Juni 2026 verpasst; das Umsetzungsgesetz greift erst um 2027. Bis dahin darfst du die Spanne aber jederzeit selbst erfragen.

Du hast eine Stelle gefunden, die passt. Aufgaben, Ort, Team, alles stimmt. Dann scrollst du bis ans Ende der Anzeige und suchst die eine Zahl, die dir sagt, ob sich die Bewerbung überhaupt lohnt: das Gehalt. Nichts. Stattdessen "attraktive Vergütung" und "leistungsgerechte Bezahlung".

In den Bewerbungs-Subreddits liest man denselben Frust immer wieder. Ghost Jobs, und dann steht nicht mal eine grobe Gehaltsspanne in der Anzeige. Also bewirbst du dich blind, investierst einen Abend in Lebenslauf und Anschreiben und erfährst nach drei Gesprächsrunden, dass die Firma 15.000 Euro unter deiner Vorstellung liegt.

Viele hoffen jetzt auf die neue Gehaltstransparenz-Pflicht. Lohnt sich das Warten? Kurz gesagt: Die Richtung stimmt, aber verlassen kannst du dich in Deutschland noch nicht darauf.

Das Wichtigste vorab

  • Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie schreibt vor, dass du das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne vor dem Vorstellungsgespräch erfährst, aber Deutschland hat die Umsetzungsfrist (7. Juni 2026) verpasst; verbindlich wird sie erst mit dem nationalen Gesetz um 2027.
  • Ein Teil gilt trotzdem schon als Signal: Die Frage nach deinem bisherigen Gehalt wird ausdrücklich verboten. Du musst deine alte Zahl nicht mehr auf den Tisch legen.
  • Bei einer Anzeige ohne Gehalt darfst du die Spanne höflich und früh erfragen. 82 Prozent der Beschäftigten wünschen sich laut einer Umfrage der Königsteiner Gruppe (September 2025, rund 1.000 Befragte) genau das schon in der Ausschreibung.

Ist die Gehaltsangabe in Stellenanzeigen jetzt Pflicht?

In Deutschland noch nicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie 2023/970) ist zwar beschlossen und musste bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht übersetzt werden. Deutschland hat diese Frist aber verpasst. Das zuständige Bundesministerium rechnet mit einem fertigen Umsetzungsgesetz erst um 2027, und erst dann wird die Angabe für Arbeitgeber verbindlich.

Für dich heißt das: Eine Anzeige ohne Gehalt ist heute völlig legal. Du kannst niemanden auf eine Pflicht festnageln, die es formal noch nicht gibt. Die Richtlinie beschreibt, wohin die Reise geht, sie zwingt in Deutschland aber aktuell keinen einzigen Arbeitgeber, eine Zahl in die Ausschreibung zu schreiben. Der 7. Juni 2026 war nur die Frist, bis zu der die EU-Staaten ein Gesetz erlassen mussten. Für Arbeitgeber beginnt damit nichts automatisch. Wer dir erzählt, ab Juni 2026 stehe überall eine Spanne, verwechselt die EU-Frist mit dem deutschen Gesetz.

Was ändert die Entgelttransparenzrichtlinie für dich als Bewerber?

Sobald das deutsche Gesetz greift, verschieben sich drei Dinge klar zu deinen Gunsten. Erstens muss der Arbeitgeber dir das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne nennen, bevor das Vorstellungsgespräch stattfindet, entweder direkt in der Anzeige oder vorab auf Nachfrage.

Zweitens darf niemand mehr nach deinem bisherigen Gehalt fragen. Dieser Punkt beendet ein altes Machtgefälle: Bisher startete die Verhandlung oft bei deiner letzten Zahl statt beim Wert der Stelle. Drittens müssen Stellenanzeigen geschlechtsneutral formuliert sein und die Kriterien für die Bezahlung auf sachlichen, geschlechtsneutralen Maßstäben beruhen. Zusammen sorgen diese Regeln dafür, dass du früher weißt, worüber du überhaupt sprichst, und mit einer besseren Ausgangslage in die Gehaltsverhandlung gehst.

Was tust du bei einer Anzeige ohne Gehaltsangabe?

Frag nach, und zwar früh. Eine fehlende Spanne ist kein Grund, blind einen Abend in die Unterlagen zu stecken. Eine kurze, sachliche Nachricht reicht: "Vielen Dank für die Ausschreibung. Damit wir beide keine Zeit verlieren: In welcher Gehaltsspanne bewegt sich die Position?" Das ist völlig legitim und spart beiden Seiten die Runde, in der sich am Ende nur herausstellt, dass die Vorstellungen 15.000 Euro auseinanderliegen.

Wie ein Arbeitgeber auf diese Frage reagiert, ist selbst schon eine Auskunft. Eine konkrete Antwort zeigt, dass die Firma sich über die Stelle im Klaren ist. Ausweichen oder ein genervter Ton verraten dir etwas über die spätere Verhandlung. Und du bist mit dem Wunsch nicht allein: In der Königsteiner-Umfrage wollten 68 Prozent der Befragten konkrete Zahlen schon in der Anzeige, 82 Prozent zumindest eine ungefähre Spanne.

Darf ein Arbeitgeber nach deinem bisherigen Gehalt fragen?

Nach dem Willen der Richtlinie nein. Sie untersagt die Frage nach dem Verdienst in deiner aktuellen oder früheren Anstellung ausdrücklich, in jeder Form und in jeder Phase des Verfahrens. Solange das deutsche Gesetz noch nicht in Kraft ist, taucht die Frage in Deutschland trotzdem weiter auf.

Du musst dann keine exakte alte Zahl liefern. Dreh die Frage um und nenn deine Erwartung für die neue Stelle, gestützt auf Marktdaten für Rolle, Branche und Region. Ein Satz genügt: "An meinem alten Gehalt möchte ich das nicht festmachen. Für diese Position peile ich rund X an, das passt zum Markt." So bleibst du höflich, ehrlich und verlagerst das Gespräch vom Rückspiegel auf den Wert der Stelle.

Häufige Fragen

Gilt die Gehaltsangabe-Pflicht ab Juni 2026 automatisch in Deutschland?

Nein. Der 7. Juni 2026 ist die EU-Frist zur Umsetzung, kein Startdatum für Arbeitgeber. Deutschland braucht ein eigenes Gesetz, das voraussichtlich erst um 2027 greift. Bis dahin bleibt die Angabe freiwillig.

Muss ich meine Gehaltsvorstellung nennen, wenn keine Spanne dasteht?

Es hilft dir. Nenn eine an Marktdaten orientierte Zahl für die neue Rolle, am besten einen konkreten Wert statt einer Spanne. Eine klare Erwartung filtert unpassende Angebote früh heraus, bevor du Zeit investierst.

Ist die Frage nach dem aktuellen Gehalt heute schon verboten?

Verbindlich verboten wird sie erst mit dem deutschen Umsetzungsgesetz. Zulässig heißt aber nicht, dass du antworten musst: Du kannst die Auskunft freundlich auf deine Erwartung für die ausgeschriebene Stelle lenken.

Lohnt es sich, nur auf Anzeigen mit Gehalt zu antworten?

Als grober Filter ja. Eine genannte Spanne spart dir Fehlbewerbungen. Streich Anzeigen ohne Zahl aber nicht pauschal: Oft reicht eine kurze Nachfrage, und ob die Bewerbung sich lohnt, entscheidet die Antwort. Mehr dazu im Bereich Jobsuche.

Bereit, deine nächste Bewerbung zu schärfen?

Sieh ehrlich, wie gut du zur Stelle passt, bevor du abschickst, und pass Lebenslauf und Anschreiben genau darauf an. Deine erste Analyse ist kostenlos.

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