Gehaltsangabe in der Stellenanzeige: Pflicht oder nicht?
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für dich als Bewerber ändert, ab wann sie in Deutschland greift und wie du eine fehlende Gehaltsspanne schon heute nutzt.
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für dich als Bewerber ändert, ab wann sie in Deutschland greift und wie du eine fehlende Gehaltsspanne schon heute nutzt.
Noch nicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt zwar, dass Arbeitgeber dir vor dem Gespräch das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne nennen, doch Deutschland hat die Frist vom 7. Juni 2026 verpasst; das Umsetzungsgesetz greift erst um 2027. Bis dahin darfst du die Spanne aber jederzeit selbst erfragen.
Du hast eine Stelle gefunden, die passt. Aufgaben, Ort, Team, alles stimmt. Dann scrollst du bis ans Ende der Anzeige und suchst die eine Zahl, die dir sagt, ob sich die Bewerbung überhaupt lohnt: das Gehalt. Nichts. Stattdessen "attraktive Vergütung" und "leistungsgerechte Bezahlung".
In den Bewerbungs-Subreddits liest man denselben Frust immer wieder. Ghost Jobs, und dann steht nicht mal eine grobe Gehaltsspanne in der Anzeige. Also bewirbst du dich blind, investierst einen Abend in Lebenslauf und Anschreiben und erfährst nach drei Gesprächsrunden, dass die Firma 15.000 Euro unter deiner Vorstellung liegt.
Viele hoffen jetzt auf die neue Gehaltstransparenz-Pflicht. Lohnt sich das Warten? Kurz gesagt: Die Richtung stimmt, aber verlassen kannst du dich in Deutschland noch nicht darauf.
Das Wichtigste vorab
In Deutschland noch nicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie 2023/970) ist zwar beschlossen und musste bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht übersetzt werden. Deutschland hat diese Frist aber verpasst. Das zuständige Bundesministerium rechnet mit einem fertigen Umsetzungsgesetz erst um 2027, und erst dann wird die Angabe für Arbeitgeber verbindlich.
Für dich heißt das: Eine Anzeige ohne Gehalt ist heute völlig legal. Du kannst niemanden auf eine Pflicht festnageln, die es formal noch nicht gibt. Die Richtlinie beschreibt, wohin die Reise geht, sie zwingt in Deutschland aber aktuell keinen einzigen Arbeitgeber, eine Zahl in die Ausschreibung zu schreiben. Der 7. Juni 2026 war nur die Frist, bis zu der die EU-Staaten ein Gesetz erlassen mussten. Für Arbeitgeber beginnt damit nichts automatisch. Wer dir erzählt, ab Juni 2026 stehe überall eine Spanne, verwechselt die EU-Frist mit dem deutschen Gesetz.
Sobald das deutsche Gesetz greift, verschieben sich drei Dinge klar zu deinen Gunsten. Erstens muss der Arbeitgeber dir das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne nennen, bevor das Vorstellungsgespräch stattfindet, entweder direkt in der Anzeige oder vorab auf Nachfrage.
Zweitens darf niemand mehr nach deinem bisherigen Gehalt fragen. Dieser Punkt beendet ein altes Machtgefälle: Bisher startete die Verhandlung oft bei deiner letzten Zahl statt beim Wert der Stelle. Drittens müssen Stellenanzeigen geschlechtsneutral formuliert sein und die Kriterien für die Bezahlung auf sachlichen, geschlechtsneutralen Maßstäben beruhen. Zusammen sorgen diese Regeln dafür, dass du früher weißt, worüber du überhaupt sprichst, und mit einer besseren Ausgangslage in die Gehaltsverhandlung gehst.
Frag nach, und zwar früh. Eine fehlende Spanne ist kein Grund, blind einen Abend in die Unterlagen zu stecken. Eine kurze, sachliche Nachricht reicht: "Vielen Dank für die Ausschreibung. Damit wir beide keine Zeit verlieren: In welcher Gehaltsspanne bewegt sich die Position?" Das ist völlig legitim und spart beiden Seiten die Runde, in der sich am Ende nur herausstellt, dass die Vorstellungen 15.000 Euro auseinanderliegen.
Wie ein Arbeitgeber auf diese Frage reagiert, ist selbst schon eine Auskunft. Eine konkrete Antwort zeigt, dass die Firma sich über die Stelle im Klaren ist. Ausweichen oder ein genervter Ton verraten dir etwas über die spätere Verhandlung. Und du bist mit dem Wunsch nicht allein: In der Königsteiner-Umfrage wollten 68 Prozent der Befragten konkrete Zahlen schon in der Anzeige, 82 Prozent zumindest eine ungefähre Spanne.
Nach dem Willen der Richtlinie nein. Sie untersagt die Frage nach dem Verdienst in deiner aktuellen oder früheren Anstellung ausdrücklich, in jeder Form und in jeder Phase des Verfahrens. Solange das deutsche Gesetz noch nicht in Kraft ist, taucht die Frage in Deutschland trotzdem weiter auf.
Du musst dann keine exakte alte Zahl liefern. Dreh die Frage um und nenn deine Erwartung für die neue Stelle, gestützt auf Marktdaten für Rolle, Branche und Region. Ein Satz genügt: "An meinem alten Gehalt möchte ich das nicht festmachen. Für diese Position peile ich rund X an, das passt zum Markt." So bleibst du höflich, ehrlich und verlagerst das Gespräch vom Rückspiegel auf den Wert der Stelle.
Nein. Der 7. Juni 2026 ist die EU-Frist zur Umsetzung, kein Startdatum für Arbeitgeber. Deutschland braucht ein eigenes Gesetz, das voraussichtlich erst um 2027 greift. Bis dahin bleibt die Angabe freiwillig.
Es hilft dir. Nenn eine an Marktdaten orientierte Zahl für die neue Rolle, am besten einen konkreten Wert statt einer Spanne. Eine klare Erwartung filtert unpassende Angebote früh heraus, bevor du Zeit investierst.
Verbindlich verboten wird sie erst mit dem deutschen Umsetzungsgesetz. Zulässig heißt aber nicht, dass du antworten musst: Du kannst die Auskunft freundlich auf deine Erwartung für die ausgeschriebene Stelle lenken.
Als grober Filter ja. Eine genannte Spanne spart dir Fehlbewerbungen. Streich Anzeigen ohne Zahl aber nicht pauschal: Oft reicht eine kurze Nachfrage, und ob die Bewerbung sich lohnt, entscheidet die Antwort. Mehr dazu im Bereich Jobsuche.
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